Die Finanzdelegation der eidg. Räte und der Bundesrat haben das Jahresprogramm 2025 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen. Das Programm enthält neben Abschlussprüfungen insbesondere Prüfungen zu den Themen «Wirtschaftlichkeit» und «Integrale Sicherheit». Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt an Relevanz.
Der Fokus liegt noch stärker auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen als in den letzten Jahren. Mit diesen Prüfungen leistet die EFK in Zeiten begrenzter Ressourcen einen Beitrag zur Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Bundesverwaltung. Die grosse Bedeutung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist Ausdruck des EFK-Auftrages, unabhängig und kontinuierlich über den effizienten Ressourceneinsatz zu wachen.
Schwerpunktthema «Intergrale Sicherheit» − KI gewinnt an Relevanz
Die Prüfungen zum Thema «Integrale Sicherheit» sind weit gefasst. Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass Sicherheit aufgrund von vielfältigen und steigenden Bedrohungen durch Kriege, Terrorismus, Naturkatastrophen, soziale Unruhen oder Cyberattacken nicht nur als reines Anliegen von Militär oder Polizei betrachtet werden dürfen. Mit einer Reihe von Prüfungen in der ganzen Breite der Bundesverwaltung geht die EFK den gestiegenen Risiken in diesen Bereichen nach.
Zum Thema KI prüft die EFK den konkreten Einsatz entsprechender Technologien in der Verwaltung und bei bundesnahen Betrieben. Geplant sind beispielsweise Prüfungen von Beschaffungen und zu KI-Querschnittsthemen mit Relevanz für die gesamte Verwaltung.
Ein breites Prüfprogramm
Die EFK plant 2025 insgesamt rund 180 Prüfungen. Zu verschiedensten Themen führt sie IT-Sicherheitsprüfungen, Projektprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Bauprüfungen, Beschaffungsprüfungen und vieles mehr durch. Zu ihrem Auftrag, der sich im Programm niederschlägt, gehört unter anderem auch die Aufsicht über die Parlamentsdienste, die eidgenössischen Gerichte, die FINMA und die Bundesanwaltschaft sowie über Empfängerinnen und Empfänger von Bundessubventionen und Unternehmen, an deren Aktienkapital der Bund mit mehr als 50 % beteiligt ist.
