Prozesse und Nutzen der periodischen Subventionsüberprüfung

Eidgenössische Finanzverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Der Bund gibt den grössten Teil seines Jahresbudgets für die Vergabe von Subventionen in Form von Finanzhil-fen oder Abgeltungen aus. Im Jahr 2024 wurden etwa 284 Kredite für insgesamt über 48,4 Milliarden Franken bereitgestellt. Das Subventionsgesetz (SuG) sieht einen Mechanismus für die periodische Überprüfung der Subventionen (mindestens alle sechs Jahre) vor, um sicherzustellen, dass diese mit dem SuG übereinstimmen. Diese Überprüfung wird von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) auf Grundlage der Informationen durchgeführt, die von jenen Verwaltungseinheiten übermittelt werden, welche die Subventionskredite verwalten.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat analysiert, ob die Subventionsüberprüfungen sinnvoll konzipiert sind und ob sie für die Steuerung der gesamten Subventionen des Bundes geeignet sind. Die EFK stellt fest, dass das Überprüfungsverfahren, abgesehen vom Präventionsaspekt, welcher der Sensibilisierung der Verwaltungseinheiten für dieses Thema zu verdanken ist, nur geringe Auswirkungen auf die Steuerung der Bundessubventionen hat. Die von der EFV vorgeschlagenen Massnahmen führen nur selten dazu, dass Subventionen infrage gestellt werden, und ihr Einfluss auf das finanzielle Gesamtvolumen bleibt gering. Darüber hinaus werden Subventionen, die nicht in Form eines Ausgabenkredits ausgerichtet werden, nicht geprüft.