Das Wesentliche in Kürze
Im Jahr 2017 hat die Finanzdelegation der eidg. Räte die EFK mit einer Beurteilung der Risiken im Zusammenhang mit Bürgschaften und Garantien beauftragt. Bürgschaften sind Verträge, durch die sich ein Bürge dazu verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen, falls dieser sie nicht erfüllt. Die EFK beurteilte jeweils die Risiken, dass der Bund als Bürge für Verbindlichkeiten aufkommen muss. 2024 hat die EFK entschieden, eine erneute Beurteilung dieser Risiken vorzunehmen.
Per 31. Dezember 2024 betragen die maximal beanspruchbaren Bürgschaften und Garantien insgesamt knapp 33,5 Milliarden Franken. Die erfassten Eventualverbindlichkeiten betragen 811 Millionen Franken. Die Prüfung zeigt auf, dass bei der Mehrzahl der Risiken (27,2 Milliarden Franken) die Eintretenswahrscheinlichkeit tief ist. Im Zusammenhang mit den mit Bürgschaften gesicherten Covid-Überbrückungskrediten in der Höhe von 6,2 Milliarden Franken besteht ein mittleres Risiko, dass die Bürgschaften gezogen beziehungsweise in Anspruch genommen werden. Diese Bürgschaften gab es 2017 noch nicht. Die Verteilung auf die beiden Risikokategorien ist im Wesentlichen unverändert zu 2017.
Diese Einschätzung ist eine Momentaufnahme, sie kann sich verändern. Sie hängt massgeblich von der globalen und auch der lokalen Entwicklung der Wirtschaft und der Finanzmärkte ab. Die Bürgschaften und Garantien in der Höhe von knapp 33,5 Milliarden Franken sind dabei im Fokus. Sollte sich die Finanz- und Wirtschaftslage weltweit oder auch lokal deutlich negativ entwickeln, können für den Bund Ausfallrisiken mit einem sehr hohen Schadensausmass resultieren. Auch politische Entscheide können darauf einen negativen Einfluss haben.