Das Wesentliche in Kürze
Im Jahr 2018 prüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Aus der Prüfung gingen mehrere Empfehlungen hervor: Die EFK empfahl dem Bundesrat unter anderem, die Auslegungspraxis des Kriegsmaterialgesetzes in geeigneter Form zu veröffentlichen. Dadurch soll Transparenz und Rechtssicherheit hergestellt werden. Im Jahr 2021 kontrollierte die EFK in einer Nachprüfung die Umsetzung von drei Empfehlungen. Die EFK konnte sich bei der Nachprüfung nicht zur Umsetzung der Empfehlung zum Kriegsmaterialgesetz äussern, da der Bundesrat bis zum Zeitpunkt der damaligen Nachprüfung im Februar 2021 keine Grundsatzentscheide getroffen hatte.
Im Rahmen der vorliegenden Nachprüfung hat die EFK die Umsetzung dieser Empfehlung nochmals kontrolliert. Wegen dem Ukrainekrieg musste der Bundesrat seit Februar 2022 mehrere Grundsatzentscheide fällen. Unmittelbar nach seinen Beschlüssen informierte der Bundesrat jeweils in Form einer Medienmitteilung, sofern er nicht eine Aufnahme in die Kriegsmaterialverordnung vorsah.
Die Empfehlung ist damit vollständig umgesetzt.