Das Wesentliche in Kürze
Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) sichert die Dokumentation staatlichen Handelns und macht diese zugänglich. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Archivierung. Ende 2024 hat das BAR bereits 80 Laufkilometer (lkm) an Unterlagen archiviert. Es nutzt dafür auch temporär angemietete Lagerkapazitäten, welche künftig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Mit einem geplanten Neubau in Zollikofen sollen neue Kapazitäten geschaffen werden. Dies ist auch notwendig, weil das BAR bis 2028 aufgrund des Abschlusses der Einlieferung von analogen Beständen aus der Bundesverwaltung mit einem Bedarf von bis auf zusätzliche 50 lkm rechnet. Der für den geplanten Neubau nötige Verpflichtungskredit soll mit der Immobilienbotschaft 2026 beantragt werden. Verantwortlich für die bauliche Umsetzung ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Die geschätzten Baukosten belaufen sich aktuell auf 46 Millionen Franken. Die Inbetriebnahme des neuen Lagers ist frühestens 2029 möglich.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führte eine Prüfung des geplanten Neubaus des Archivlagers durch. Sie beurteilte, ob das Projekt die vielfältigen Anforderungen so wirtschaftlich und nachhaltig wie möglich erfüllt. Die Prüfungsergebnisse zeigen zum aktuellen Planungsstand insgesamt ein positives Bild. Die Wirtschaftlichkeit wird sich erst mit der weiteren Entwicklung der getroffenen Annahmen und unter Berücksichtigung der Gesamtbetrachtung des Archivierungsbedarfs des Bundes zeigen. Das BBL ist dafür verantwortlich die Wirtschaftlichkeit der langfristig geplanten Sanierung der bestehenden Tiefenlager des BAR unter anderem durch Machbarkeitsstudien und aktualisierte Bedarfsanalysen zum Archivbedarf des Bundes sicherzustellen.