Am 28. September 2025 gelangen zwei Vorlagen zur Abstimmung. Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwenden, müssen ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Daten jeweils spätestens 30 Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung. Die budgetierten Einnahmen sind detailliert im elektronischen Melderegister der EFK publiziert. Insgesamt wurde zum Berichtszeitpunkt für beide Vorlagen ein voraussichtliches Gesamtvolumen von 8,34 Millionen Franken offengelegt. Dieses Gesamtvolumen kann Doppelzählungen enthalten. (Vgl. Infobox)
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.

| Warum lassen sich die Summen der Offenlegungen einzelner Kampagnen nicht immer zusammenzählen? |
| Werden die Kriterien zur gemeinsamen Kampagne nicht erfüllt, so legt jede politische Akteurin bzw. jeder politische Akteur seine Einzelkampagne offen. In solchen Konstellationen kann es in einzelnen Fällen zur Offenlegung derselben Mittel durch verschiedene Akteure kommen. Wenn bspw. eine kampagnenführende Organisation entscheidet, Mittel aus ihrer Kampagne an eine andere kampagnenführende Organisation zur Verfügung zu stellen, werden die betreffenden Einnahmen richtigerweise doppelt ausgewiesen: Einmal als eigene Mittel und einmal als Zuwendung. |