Politische Parteien der Bundesversammlung legen ihre Finanzierung per 30. Juni des Folgejahres offen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat heute die Zahlen zur Parteienfinanzierung 2025 im elektronischen Melderegister samt einer Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure publiziert. Das Total der gemeldeten Einnahmen von 9 Parteien beträgt 24,6 Millionen Franken.
Gesamteinnahmen der Bundesratsparteien liegen zwischen 2,7 und 7,9 Millionen Franken
Mit 24,6 Millionen Franken liegen die Gesamteinnahmen der Parteien für das Kalenderjahr 2025 rund 1,0 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr (2024: 25,6). Den höchsten Gesamtbetrag der Einnahmen verzeichnet die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) mit 7,9 Millionen Franken (2024: 8,2). Die FDP.Die Liberalen (FDP) hat 4,8 Millionen Franken (2024: 6,6), die Schweizerische Volkspartei (SVP) 3,8 Millionen Franken (2024: 2,8) und Die Mitte 2,7 Millionen Franken (2024: 2,6) an Einnahmen erzielt. Auch die Einnahmen der GRÜNE Schweiz (GRÜNE) (1,8 Millionen Franken) und der Grünliberalen Partei Schweiz (GLP) (1,2 Millionen Franken) überschreiten die Millionengrenze. Weitere Einnahmen entfallen auf die Eidgenössisch-Demokratische Union Schweiz (EDU), die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) und das Mouvement Citoyens Genevois (MCG). Die Lega dei Ticinesi hat ihre Finanzierung bis zur heutigen Publikation nicht offengelegt.

Unterschiede bei der Höhe von Mitglieder- und Mandatsbeiträgen
Die Höhe der Einnahmen aus Mitglieder- und Mandatsbeiträge ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder, Mandate sowie von innerparteilichen Bestimmungen. Dabei zeigen sich, wie bereits im Vorjahr, Unterschiede zwischen den Parteien. Der Umfang der jeweiligen Beträge liegt im Bereich der Vorjahreswerte: Die höchsten Mitgliederbeiträge hat die SP eingenommen (2 195 590 Franken), gefolgt von der EVP (505 137 Franken) und der GRÜNE (419 784 Franken). Bei den Mandatsbeiträgen verzeichnet die SP (484 267 Franken) vor der SVP (439 300 Franken) und der GRÜNE (363 186 Franken) die höchsten Einnahmen (vgl. Grafik Zahlen Parteifinanzierung 2025).
Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure ist publiziert
Die EFK hat auch die Liste der materiell geprüften Parteien inklusive Sachinformationen publiziert. Sie hat stichprobenweise vier Parteien mit einem Einnahmenvolumen von insgesamt 15,5 Millionen Franken kontrolliert. Dies entspricht 63 % des Gesamtbetrages der eingereichten jährlichen Einnahmen.
Parteifinanzierung: Umfang der Offenlegungspflicht und Aussagekraft der Zahlen
Offenzulegen sind nebst den Einnahmen aus Spenden auch Einnahmen aus Veranstaltungen, dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie die Einnahmen aus Mandats- und Mitgliederbeiträgen – nicht aber die Fraktionsbeiträge. Offenlegungspflichtig sind Parteien, die in der Bundesversammlung vertreten sind. Nur ihre nationalen, nicht ihre kantonalen oder kommunalen Sektionen sind offenlegungspflichtig. Je nach Organisation der Parteistruktur ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Wenn z. B. Mitgliederbeiträge an kantonale Sektionen gerichtet werden, erscheint dies nicht im Register.
Für die Offenlegung gilt: Bei Zuwendungen, welche durch eine parteinahe Organisation an die Partei geleistet werden, muss die Urheberschaft unabhängig davon, an wen die Zuwendung ursprünglich erging, den Willen gehabt haben, mit der Zuwendung die in der Bundesversammlung vertretene Partei zu unterstützen. Dieser Wille muss für die Partei mit verhältnismässigem Abklärungsaufwand erkennbar gewesen sein. Ist dies kumulativ nicht der Fall, muss eine Partei nicht den ursprünglichen Urheber offenlegen.
Die Parteifinanzierung eines Kalenderjahres gibt kein Gesamtbild über die Politikfinanzierung des laufenden Jahres oder das Vermögen einer Partei, sondern sie bildet die Einnahmen einer Partei in einem Kalenderjahr ab. Die Erfahrungswerte seit Beginn der Erhebung 2023 zeigen: Parteien finanzieren sich unterschiedlich.