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Transparenz bei der Politikfinanzierung: Definitive Einnahmen für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 liegen vor

12 / 12 / 2025

Aktuelles - Transparenz in der Politikfinanzierung

Am 28. September 2025 gelangten zwei Vorlagen zur Abstimmung. Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwendeten, mussten ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Daten jeweils spätestens 75 Tage nach der eidgenössischen Volksabstimmung im elektronischen Melderegister.

Die definitiv gemeldeten Einnahmen betragen insgesamt 8,54 Mio. Franken. Sie liegen damit 4 % unter den Budgetwerten. Für die Vorlage «E-ID-Gesetz» wurden 1,44 Mio. Franken ausgewiesen. Für die Vorlage «kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» waren es 7,1 Mio. Franken. Die ausgewiesenen Einnahmen können Doppelzählungen enthalten. (Vgl. Infobox)

Die EFK hat von den insgesamt 21 gemeldeten Kampagnen 5 geprüft. Die Kontrollen decken wertmässig 76 % der gesamten Einnahmen aller Kampagnen ab. Die Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure wurde aktualisiert. Die EFK ist nicht befugt, Aussagen über das Ergebnis der Kontrollen zu tätigen.

Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.

Warum lassen sich die Summen der Offenlegungen einzelner Kampagnen nicht immer zusammenzählen?
Werden die Kriterien zur gemeinsamen Kampagne nicht erfüllt, so legt jede politische Akteurin bzw. jeder politische Akteur seine Einzelkampagne offen. In solchen Konstellationen kann es in einzelnen Fällen zur Offenlegung derselben Mittel durch verschiedene Akteure kommen. Wenn bspw. eine kampagnenführende Organisation entscheidet, Mittel aus ihrer Kampagne an eine andere kampagnenführende Organisation zur Verfügung zu stellen, werden die betreffenden Einnahmen richtigerweise doppelt ausgewiesen: Einmal als eigene Mittel und einmal als Zuwendung.