Am 14. Juni 2026 gelangten zwei Vorlagen zur Abstimmung: die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» und die Änderung des Zivildienstgesetzes. Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwendeten, mussten ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Schlusszahlen spätestens 75 Tage nach der eidgenössischen Volksabstimmung im elektronischen Melderegister.
Die definitiv gemeldeten Einnahmen betragen insgesamt 16,78 Millionen Franken. Sie liegen damit insgesamt 4 % über den 30 Tagen vor Abstimmungstermin publizierten Budgetwerten. Für die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» wurden 16,27 Millionen Franken ausgewiesen. Für die Änderung des Zivildienstgesetzes waren es 508729 Franken.
Die EFK hat von den insgesamt 23 gemeldeten Kampagnen 4 geprüft. Die Kontrollen decken wertmässig 46 % der gesamten Einnahmen aller Kampagnen ab. Die Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure wurde aktualisiert.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.

