Am 9. Februar 2025 gelangte eine Vorlage zur Abstimmung. Kampagnenführende, die mehr als 50 000
Franken aufwendeten, mussten ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)
veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Schlusszahlen spätestens 75 Tage nach
der eidgenössischen Volksabstimmung im elektronischen Melderegister.
Die definitiv gemeldeten Einnahmen betragen insgesamt 0,7 Mio. Franken. Sie liegen damit 3 % unter
den 30 Tage vor Abstimmungstermin publizierten Budgetwerten.

Die EFK hat von den insgesamt 3 gemeldeten Kampagnen 2 geprüft. Die Kontrollen decken wertmässig
91 % der gesamten Einnahmen aller Kampagnen ab. Die Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure
wurde aktualisiert. Die EFK ist nicht befugt, Aussagen über das Ergebnis der Kontrollen zu tätigen.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.