Am 8. März 2026 gelangen vier Vorlagen zur Abstimmung: die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf, die SRG-Initiative, die Klimafonds-Initiative und das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwenden, müssen ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Daten jeweils spätestens 30 Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung.
Bis am 6. Februar 2026 09:00 Uhr wurde für alle vier Vorlagen ein voraussichtliches Gesamtvolumen von 8,75 Mio. Franken offengelegt: Für die Vorlage «Bargeld ist Freiheit» wurde keine Kampagne ausgewiesen, für die SRG-Initiative 5,77 Mio. Franken und für die Klimafonds-Initiative 2,04 Mio. Franken. Für das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung waren es 0,94 Mio. Franken. Die budgetierten Einnahmen sind detailliert im elektronischen Melderegister der EFK publiziert.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.

