Am 30. November 2025 gelangen zwei Vorlagen zur Abstimmung. Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwenden, müssen ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Daten jeweils spätestens 30 Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung. Die budgetierten Einnahmen sind detailliert im elektronischen Melderegister der EFK publiziert. Insgesamt wurde zum Berichtszeitpunkt für beide Vorlagen ein voraussichtliches Gesamtvolumen von 4,68 Millionen Franken offengelegt.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.
