Am 27. September 2026 gelangen zwei Vorlagen zur Abstimmung: die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» und die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)». Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwenden, müssen ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Daten jeweils spätestens 30 Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung.
Bis am 28. August 2026 wurde für beide Vorlagen ein voraussichtliches Gesamtvolumen von 7,86 Millionen Franken offengelegt. Dieses Gesamtvolumen kann Doppelzählungen enthalten (vgl. Infobox). Für die Vorlage «Neutralitätsinitiative» wurden 5,51 Millionen Franken ausgewiesen, für die Vorlage «Ernährungsinitiative» waren es 2,35 Millionen Franken. Die budgetierten Einnahmen sind detailliert im elektronischen Melderegister der EFK publiziert.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.
Warum lassen sich die Summen der Offenlegungen einzelner Kampagnen nicht immer zusammenzählen?
Werden die Kriterien für eine gemeinsame Kampagne nicht erfüllt, so legt jede politische Akteurin bzw. jeder politische Akteur ihre bzw. seine Einzelkampagne offen. In solchen Konstellationen kann es in einzelnen Fällen zur Offenlegung derselben Mittel durch verschiedene Akteure kommen. Wenn bspw. eine kampagnenführende Organisation entscheidet, Mittel aus ihrer Kampagne einer anderen kampagnenführenden Organisation zur Verfügung zu stellen, werden die betreffenden Einnahmen richtigerweise doppelt ausgewiesen: einmal als eigene Mittel und einmal als Zuwendung.

