Am 14. Juni 2026 gelangen zwei Vorlagen zur Abstimmung: die Volksinitiative « Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative) » und die Änderung des Zivildienstgesetzes. Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwenden, müssen ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Daten jeweils spätestens 30 Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung.
Bis am 15. Mai 2026 wurde für beide Vorlagen ein voraussichtliches Gesamtvolumen von 16,14 Millionen Franken offengelegt. Für die Volksinitiative « Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative) » wurden 15,52 Mio. Franken ausgewiesen, für die Änderung des Zivildienstgesetzes waren es 0,62 Mio. Franken. Die budgetierten Einnahmen sind detailliert im elektronischen Melderegister der EFK publiziert.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.
