Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen aus dem Jahr 2019 durchgeführt. Damals waren vier Empfehlungen betreffend die Statistiken, die Risikoanalyse und die Aufsicht des Zentralamts für Edelmetallkontrolle über die Edelmetall-Schmelzer abgegeben worden. Das BAZG war mit allen Empfehlungen einverstanden gewesen.
Die Edelmetallkontrolle (EMK) überwacht den Handel mit Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Palladium) und besorgt die Stempelung von Edelmetallwaren (Schmuck und Uhren). Die Zollstellen des Direktionsbereichs Operationen und die EMK überwachen die Einfuhr von Edelmetallen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Zolltarife und das Edelmetallkontrollgesetz (EMKG) eingehalten werden. 2023 betrug der Wert des eingeführten Rohgoldes 91,9 Milliarden Franken, was 28 Prozent des Gesamtwertes der Warenimporte entsprach. Diese Goldeinfuhren sind in der Schweiz von Zollabgaben und der MWST befreit. Die Prüfungen der EMK sind auf Edelmetallwaren ausgerichtet. Deren Importwert belief sich 2023 auf 8,5 Milliarden Franken.
Die durch die EMK ausgeübte Aufsicht über die Edelmetall-Schmelzer erfolgt bei der Erteilung oder Erneuerung von deren Bewilligungen sowie im Rahmen von Inspektionen vor Ort. Das Zentralamt beaufsichtigt seit 2023 die im Edelmetallhandel tätigen Finanzintermediäre nach dem Geldwäschereigesetz (GwG). 2020 wurde das Projekt «DaziT» zur Digitalisierung der Prozesse im BAZG lanciert. Es umfasst eine Totalrevision des Zollgesetzes, die den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse wie des EMKG vereinfachen und vereinheitlichen soll.