Das Wesentliche in Kürze
In der Schweiz sind rund 750’000 Menschen schädlichem oder lästigem Verkehrslärm – vor allem Strassenlärm – ausgesetzt. Strassenlärm verursacht jährlich externe Kosten von rund zwei Milliarden Franken, die durch Gesundheitsschäden und durch Wertverluste von Liegenschaften entstehen. Zur Bekämpfung des Strassenlärms besteht eine Strassensanierungspflicht. Die Strassensanierung hätte bis 2002 abgeschlossen sein sollen, wurde jedoch auf 2015 (Nationalstrassen) bzw. 2018 (übrige Strassen) verlängert. Die finanzielle Unterstützung der Kantone wurde 2021 vom Bundesrat unbefristet weitergeführt. Damit wurde die Strassensanierung als Daueraufgabe definiert.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zentrale Empfehlungen aus dem Jahr 2021 zur Steuerung, Finanzierung und Überwachung der Lärmschutzmassnahmen bei Strassen umgesetzt hat.
2 Mrd.
Franken jährliche Kosten durch Strassenlärm
750’000
Personen sind schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt
100 Mio.
Franken circa gaben der Bund (rund 24.5 Mio. Franken) und die Kantone 2024 für die Reduktion von Strassenlärm aus
2
von 5 geprüften Empfehlungen sind umgesetzt
Zentrale Erkenntnisse
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Wirkungsorientierte Pauschalen eingeführt
Das BAFU hat die Finanzhilfen zur Lärmreduktion gemäss aktueller Programmvereinbarung (PV) nachvollziehbar und systematisch als wirkungsorientierte Pauschalen ausgestaltet.
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Umsetzung risikobasiertes Überwachungskonzept fehlt
Ein amtsweites risikoorientiertes Aufsichtskonzept existiert. Das BAFU wendet den risikoorientierten Ansatz jedoch bisher nicht an. Insbesondere fehlt eine klar dokumentierte Risikoanalyse.
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Modernisierung der Datenerhebung noch nicht vollständig realisiert
Die Applikation PV-App verbessert die Erstellung und Verwaltung der PV erheblich. Die Erhebung der Daten der kantonalen Strassenlärmprojekte verursacht aber weiterhin einen hohen manuellen Aufwand.
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Rückforderungen neu abhängig von der Zielerreichung
Gemäss internen BAFU‑Prozessen berechnen sich Rückforderungen in der neuen PV anhand der vereinbarten Leistungsindikatoren und nicht mehr anhand der Kosten.
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Fehlende Transparenz zu kantonalen Erleichterungen
Der Prozess für die geplante Verbesserung der Transparenz über gewährte kantonale Erleichterungen befindet sich in der Anfangsphase, so dass zum Nachprüfungszeitpunkt noch keine Unterlagen und kein Zeitplan vorliegen.