Das Wesentliche in Kürze
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist verantwortlich für die Koordination, Aufsicht und Weiterentwicklung der Sozialversicherungen. Es ist hauptverantwortlich für die Aufsicht über die Durchführungsorgane der 1. Säule. Mit der 2015 erfolgten Prüfung der fachlichen und finanziellen Aufsicht über die AHV sowie der 2018 durchgeführten Prüfung der Familienzulagen in der Landwirtschaft formulierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Empfehlungen an das BSV. Diese zielten darauf ab, die Aufsichtstätigkeit des BSV zu verbessern. Die EFK prüfte bereits in den Jahren 2020 und 2021 die Umsetzung dieser Empfehlungen und kam damals zum Schluss, dass vier Empfehlungen immer noch nicht umgesetzt worden waren. Die vorliegende Prüfung zeigt auf, ob diese unterdessen umgesetzt wurden. Die Nachprüfung ergab, dass das BSV die Empfehlung zur Subventionsprüfung der Familienzulagen in der Landwirtschaft umgesetzt hat. Bei der fachlichen und finanziellen Aufsicht über die AHV bleibt hingegen eine Empfehlung offen. Hier wird die Erstellung eines Aufsichtskonzepts und eine Gesamtrisikoanalyse verlangt.