Das Wesentliche in Kürze
Jährlich investiert der Bund rund 5 Milliarden Franken in die Eisenbahninfrastruktur der Schweiz, davon entfallen rund 1,5 Milliarden Franken auf den Ausbau und etwa 3,5 Milliarden Franken auf den Betrieb sowie den Substanzerhalt. Schweizweit betreiben und unterhalten 35 Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) ein Streckennetz von ca. 5300 Kilometer.
Die Eisenbahninfrastruktur muss zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Richtlinien entsprechen, d. h. dem hoheitlichen Regelwerk. Es handelt sich dabei v. a. um sicherheitstechnische und Qualitätsvorgaben, die auch Einfluss auf die Projektkosten haben können.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob wirtschaftliche Aspekte bei der Erarbeitung, Anpassung und Umsetzung des hoheitlichen Regelwerks zur Eisenbahninfrastruktur berücksichtigt wurden. Das federführende Bundesamt für Verkehr (BAV) legt den Fokus stark auf sicherheitstechnische Aspekte. Finanzielle Auswirkungen der Anpassungen schätzt das BAV vorwiegend qualitativ ab. Die finanzielle Darstellung der Regelwerksanpassungen ist deshalb auszubauen und die Wirkungskontrolle voranzutreiben.
Die ISB sind bestrebt die Projektwirtschaftlichkeit zu optimieren und dabei die hoheitlichen Regelwerksvorgaben einzuhalten.
