Umgang mit den Altlasten der alten Deponie Gamsenried

Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Strassen

Das Wesentliche in Kürze

Die alte Deponie Gamsenried befindet sich zwischen Visp und Brig im Kanton Wallis. Während mehrerer Jahrzehnte wurden hier chemische Abfälle deponiert, hauptsächlich durch das Unternehmen Lonza. Ihre Grösse und die vor Ort vorhandenen Substanzen machen sie zur grössten und komplexesten Altlast der Schweiz.

Die Dienststelle für Umwelt des Kantons Wallis ist die mit der Sanierung der Deponie beauftragte Behörde. Mehrere Akteure des Bundes sind auf verschiedenen Ebenen darin involviert. Dabei handelt es sich um das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das für die Aufsicht über die Umsetzung des Bundesrechts im Bereich der belasteten Standorte zuständig ist, und um das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das ungefähr ein Drittel der belasteten Parzellen besitzt (darüber verläuft die Autobahn A9). Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Gesellschaft Matterhorn-Gotthard-Bahn, die SBB sowie Swissgrid sind ebenfalls darin involviert. Das Projekt der dritten Rhonekorrektion, das zu zwei Dritteln vom Bund subventioniert wird, ist indirekt davon betroffen.

Die Grösse und die Komplexität des Standorts sind zum Teil der Grund dafür, dass es aktuell kein Gesamtsanierungsprojekt gibt. Somit sind weder die Sanierungsmassnahmen noch die Etappen oder die Fristen und nicht einmal die Kosten bekannt. Der Kanton Wallis ist dafür verantwortlich, dass ein Gesamtprojekt ausgearbeitet wird, und das Unternehmen Lonza soll aufgrund der Tatsache, dass es viele Jahre lang dort Abfälle deponiert hat, den Grossteil der Kosten übernehmen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat das Management dieser Sanierung aus der Sicht des Bundes geprüft. Die Haupterkenntnis des vorliegenden Berichts ist, dass es keine Gesamtübersicht über die Risiken und keine koordinierte Aufsicht durch die verschiedenen involvierten Bundesstellen gibt. Jede Stelle informiert sich nur dann über das Projekt und wird nur dann nach ihren gesetzlichen Grundlagen tätig, wenn sie dazu aufgefordert wird. Diese Vorgehensweise verunmöglicht ein koordiniertes und abgestimmtes Handeln vonseiten des Bundes.