Planung und Vorbereitung der Massnahmen zum Schutz vor Erdbeben

Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Das Wesentliche in Kürze

Für die Minderung von Erdbebenrisiken sind grundsätzlich die Kantone, Gemeinden, Infrastrukturbetreiber sowie die Immobilien- und Grundeigentümer verantwortlich. Hauseigentümer sind etwa für den Erdbebenschutz ihrer Bauten verantwortlich. Kantone und Gemeinden machen entsprechende Vorgaben und sollten überprüfen, ob sie eingehalten werden. Für die Erdbebenbewältigung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Der Bund ist für die Erdbebenüberwachung, die Alarmierung und die nationale Gefährdungsabschätzung verantwortlich. Im Krisenfall unterstützt er subsidiär. Der Bund hat gegenüber den Kantonen keine übergeordneten rechtlichen Kompetenzen.

Für die Steuerung des Erdbebenrisikomanagements auf Bundesebene bestehen vierjährliche Massnahmenprogramme zur Erdbebenvorsorge. Für die Koordination hat der Bundesrat 2017 eine Interdepartementale Arbeitsgruppe Erdbebenrisikomanagement (IDA Erdbeben) etabliert. Gemäss Bundesratsbeschluss entstand mit der Nationalen Vorsorgeplanung Erdbeben (NVP) im Jahr 2024 die erste umfassende Analyse zur Erdbebenvorsorge, welche Bund, Kantone und Dritte einschliesst. Sie hat Defizite aufgezeigt und Massnahmen zur Verbesserung der Vorsorge vorgeschlagen. Diese gilt es nun auf Bundes- und Kantonsebene umzusetzen.

Ziel der Prüfung war es, zu beurteilen, ob die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz vor Erdbeben ange-messen und koordiniert erfolgt. Im Zentrum stand die Zusammenarbeit und das Controlling der Massnahmen aus der NVP. Die Prüfung ergibt ein gutes Bild mit Ausnahme eines zu wenig griffigen Controllings über die NVP-Massnahmen der Kantone.