Das Wesentliche in Kürze
Die medizinische Bildgebung ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Medizin. Mit 2,1 Milliarden Franken entfiel 2023 ein Sechstel des ambulanten Leistungsvolumens in der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) auf die Bildgebung. Dabei sind die Kosten in den letzten Jahren durchschnittlich um mehr als 5 % gestiegen. Der hohe Verbrauch steht im Zusammenhang mit der Pro-Kopf-Dichte von Computertomografen (CT) und Magnetresonanztomografen (MRT) in der Schweiz, welche die höchste in Europa ist.
Der Einsatz von medizinischen Bildgebungsverfahren ist im KVG praktisch nicht geregelt. Die Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbst, ob sie solche Verfahren einsetzen wollen, und richten sich dabei nach den von internationalen Ärzteorganisationen herausgegebenen Empfehlungen. Wie jede Leistung der obligatorischen Krankenversicherung muss jedoch auch der Einsatz von medizinischer Bildgebung den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) entsprechen. Die Einhaltung dieser Kriterien muss von den Krankenversicherern anhand der Rechnungsdaten kontrolliert werden.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat den Einsatz der wichtigsten Bildgebungsverfahren in einzelnen Fällen analysiert und zieht eine durchzogene Bilanz betreffend den derzeitigen Rahmen für die Bildgebung. So führt das liberale Umfeld zum Beispiel zu grossen Unterschieden, sei es innerhalb der Ärzteschaft bei Schwangerschaftsultraschallen oder zwischen den Kantonen bei CT- und MRT-Untersuchungen.
