Interdepartementale Zusammenarbeit betreffend Beiträge für ausserordentliche Schutzaufgaben der Kantone und Städte

Bundesamt für Polizei, Kommando Operationen, Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

Das Wesentliche in Kürze

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verpflichtet den Bund, vorbeugende polizeiliche Schutzmassnahmen zugunsten der Bundesbehörden, völkerrechtlich geschützter Personen und ständiger diplomatischer Missionen zu treffen. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) delegiert diese Aufgabe an die kantonalen und städtischen Polizeikorps. Beim Botschaftsschutz wird fedpol durch das Kommando Operationen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterstützt. Übernimmt ein Korps solche Aufgaben in grossem Umfang, schliesst der Bund eine Vereinbarung mit dem entsprechenden Kanton oder der Stadt ab und leistet eine Abgeltung. 2022 betrugen diese Abgeltungen gesamthaft rund 74,1 Millionen Franken. Die Kantonspolizei Genf erhält ausserdem vom Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine jährliche Abgeltung von einer Million Franken. Diese beruht auf den Bestimmungen des Gaststaatgesetzes.