Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Faktoren geprüft, die Auswirkungen auf die Gesundheitskosten in den Bundesasylzentren (BAZ) haben. Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesundheitsausgaben auf 65,5 Millionen Franken, was rund 14 % der Gesamtkosten der BAZ (461 Mio.) entspricht. Dieser Betrag umfasst das Pflegepersonal, die Versicherungsprämien, die nicht von der Krankenversicherung gedeckten Pflegeleistungen sowie die gesundheitsbezogenen Betriebskosten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verwaltet diese Ausgaben für alle Zentren. Es schliesst die Versicherungsverträge ab, finanziert die medizinische Versorgung und beaufsichtigt die mit der laufenden Verwaltung beauftragten Leistungserbringer.
Die Prüfung zeigt, dass das SEM über einen soliden Rahmen zur Sicherstellung des Zugangs zur medizinischen Versorgung verfügt. Es ist jedoch zu stark von seinem Krankenversicherer abhängig, und es stehen ihm keine ausreichend verlässlichen Instrumente zur Steuerung der Kosten und zur Beurteilung der Wirksamkeit seiner Entscheide zur Verfügung. Die EFK empfiehlt dem SEM, die Qualität seiner Daten zu verbessern, um seine Interessen gegenüber den Versicherern besser zu vertreten und die Gesundheitsausgaben wirksamer kontrollieren zu können. Zudem würde eine BAZ-übergreifende Umsetzung bewährter Ansätze (« Best Practices ») bei der Organisation der medizinischen Versorgung wie auch beim Kostenmanagement zur Kostenkontrolle beitragen.