Das Wesentliche in Kürze
In der Schweiz existiert ein Rohrleitungsnetz von rund 21 000 Kilometer, in dem sowohl flüssige als auch gasförmige Brenn- und Treibstoffe befördert werden. Der Betrieb von Rohrleitungsanlagen ist mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden.
Die Betreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Anlagen. Gemäss Rohrleitungsgesetz (RLG) beaufsichtigt der Bund die Hochdruckleitungen mit einer Länge von 2 500 km. Davon sind 2 300 km Gas- und 200 km Ölleitungen. Die Kantone sind für die Aufsicht des restlichen Verteilnetzes verantwortlich.
Das Bundesamt für Energie (BFE) sowie das Eidgenössische Rohrleitungsinspektorat (ERI) teilen sich die Bundesaufsicht und setzen dafür insgesamt 14 Vollzeitäquivalente ein. Das BFE beaufsichtigt Risiken im Bau und Betrieb der Rohrleitungsanlagen und übt die Oberaufsicht über die Kantone aus. Das ERI nimmt die technische Aufsicht wahr.
Die EFK prüfte beim BFE und ERI, ob die direkte Aufsicht sowie die Oberaufsicht effektiv und effizient wahrgenommen werden. Sie beurteilte zusätzlich die Unabhängigkeit des ERI vom Schweizerischen Verein für technische Inspektionen (SVTI) sowie die Unabhängigkeit der Mitarbeitenden beider Aufsichtsstellen von den Betreibern. Die Prüfung zeigt, dass die Aufsicht grundsätzlich gut funktioniert und keine Hinweise auf eine unzureichende Unabhängigkeit vorliegen. Hingegen erweist sich die Oberaufsicht aufgrund fehlender Sanktionsmöglichkeiten als zu wenig wirkungsvoll.