Am 9. Februar 2025 gelangt eine Vorlage zur Abstimmung. Kampagnenführende, die mehr als 50 000 Franken aufwenden, müssen ihre Finanzierung offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die von den Kampagnenführenden gemeldeten Daten jeweils 30 Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung. Die budgetierten Einnahmen sind detailliert im elektronischen Melderegister der EFK publiziert. Insgesamt wurde zum Berichtszeitpunkt ein voraussichtliches Gesamtvolumen von 0,68 Millionen Franken offengelegt.
Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die politischen Akteurinnen und Akteure verantwortlich.