Die Studie der Universität Bern (2025) warnt, die Aufgabenübertragungen im Bereich Transparenz Politikfinanzierung gefährde Kernauftrag, Unabhängigkeit und Reputation der EFK. Die Aufgabe widerspreche INTOSAI-Standards, da sie eine Vollzugsaufgabe darstelle, und zudem dem Willen des Gesetzgebers. Empfohlen wird daher, die EFK nicht damit zu betrauen.
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Studie: «Ansiedelung der zuständigen Stelle im Sinne von Art. 76g des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK)»