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Transparenz bei der Politikfinanzierung: EFK veröffentlicht weitere Informationen zu materiellen Kontrollen

15 / 07 / 2026

News - Transparency in political funding

Die EFK veröffentlicht weitere Informationen zu bisherigen und künftigen materiellen Kontrollen zur Politikfinanzierung. Sie stützt sich dabei auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Mai 2026. Zudem macht sie aufgrund von zwei Gesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz verschiedene Schreiben zugänglich.

Im Kernauftrag der EFK – der Finanzkontrolle – ist die Transparenz gelebte Praxis und tief in der DNA der Organisation verankert. Entsprechend publiziert die EFK jährlich den weitaus grössten Teil ihrer Prüfberichte.

Seit 2022 nimmt die EFK als Kontrollstelle Transparenz Politikfinanzierung Offenlegungsmeldungen entgegen und sorgt für deren Kontrolle und Publikation. Diese Vollzugsaufgabe untersteht nicht dem Finanzkontrollgesetz, sondern dem Bundesgesetz über die politischen Rechte.

Bundesverwaltungsgericht klärt Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsgesetzes

Im Januar 2024 ersuchten zwei Personen Zugang zu Prüfberichten zu materiellen Kontrollen, die die EFK durchgeführt hat. Die EFK lehnte die Gesuche ab. Aus Sicht der EFK standen spezialgesetzliche Transparenzvorschriften zur Politikfinanzierung dem Zugang entgegen. Zudem erklärte die EFK, keine Prüfberichte zu den Kontrollen erstellt zu haben. Sie begrüsste es aber, dass durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich geklärt würde, inwiefern diese finanzkontroll-fremde Aufgabe dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt ist.

Am 1. Mai 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Öffentlichkeitsgesetz im Bereich der Transparenzvorschriften zur Politikfinanzierung grundsätzlich anwendbar ist. Die EFK setzt dieses Urteil nun um und erhöht mit der Publikation weiterer Informationen die Transparenz zu den materiellen Kontrollen.

Publikation weitere Informationen

Die EFK hat die Liste der materiell geprüften Akteure um eine Spalte ergänzt. In dieser werden alle Sachinformationen zu den materiellen Kontrollen übertragen. Es handelt sich um die Informationen, die in den Abschlussschreiben dazu festgehalten wurden.

Basierend auf den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts wird die EFK künftig – erstmals ab der Schlussrechnung zur Abstimmung vom 14. Juni 2026 – die Abschlussschreiben an die geprüften Akteure mit den detaillierteren Informationen zu den Kontrollen versehen und diese in die Liste übernehmen. Damit erhöht die EFK die Transparenz.

Publikation von Korrespondenz

Seit Inkrafttreten der Transparenzregeln ist die EFK in ihren Abschlussschreiben fünf Mal von den Standardwortlauten abgewichen. Zu diesen und dem Schriftwechsel im Zusammenhang mit der materiellen Kontrolle der Parteifinanzierung 2024 bei der FDP.Die Liberalen haben zwei Personen ein Gesuch nach Öffentlichkeitsgesetz eingereicht

Zu den einzelnen Kontrollen erteilt die EFK keine weiteren Auskünfte.