Sie sind hier:

Publikationen Sozialversicherung und Altersvorsorge

Person hilft älterer PersonIn diesem Bereich finden Sie die EFK-Audits im Zusammenhang mit politischen Fragen zur Sozialversicherung.

Prüfung Gewährung von Beiträgen an private Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen - Bundesamt für Sozialversicherungen

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Sozialversicherung zum Schutz vor den Folgen von Invalidität. Zusätzlich zu den Versicherungsleistungen entrichtet die IV Beiträge an die Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie stützt sich dabei auf die Artikel 74 und 75 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die von den Beiträgen abgedeckten Leistungen umfassen unter anderem Beratungen, Kurse sowie die Erstellung von Fachinformationen. Rund 50 Organisationen teilen sich etwas mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr. Die meisten von ihnen delegieren die Leistungserbringung an mehrere Hundert Unterauftragnehmer. Für die Umsetzung der Beiträge ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig.

Prüfauftrag: 22624

Evaluation Umschulungsmassnahmen der Invalidenversicherung - Bundesamt für Sozialversicherungen

Die Invalidenversicherung (IV) kann Personen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, in eine neue Tätigkeit umschulen. Umschulungen umfassen sehr unterschiedliche Massnahmen, etwa wenige Wochen dauernde Kurse, berufsbegleitende Weiterbildungen, aber auch Berufslehren oder ein Hochschulstudium. Jährlich schliessen rund 4000 Versicherte eine solche Massnahme ab. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 Millionen Franken. Hinzu kommen rund 270 Millionen Franken für Taggelder während der Ausbildung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Funktionsweise und die Wirksamkeit der Umschulungen untersucht. Dazu führte sie u. a. Fallstudien in vier Kantonen (Bern, Genf, Schwyz, St. Gallen) und eine Umfrage bei 1500 Versicherten durch.

Prüfauftrag: 21133

Evaluation Verwaltungskosten in der 2. Säule - Bundesamt für Sozialversicherungen

Die 2. Säule ist ein zentrales Element der sozialen Vorsorge in der Schweiz. 2020 gab es 4,3 Millionen aktive Versicherte, und es wurden an nahezu 1,2 Millionen Personen Renten ausbezahlt. Das Vermögen in der 2. Säule, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert, betrug damals rund 1100 Milliarden Franken. Die jährlichen Kosten der Vorsorgeeinrichtungen belaufen sich auf fast 6,8 Milliarden Franken, wovon die Vermögensverwaltung 5,1 Milliarden ausmacht. Im Median sind das bei den Pensionskassen jedes Jahr mehr als 1500 Franken pro versicherte Person.

Prüfauftrag: 20297