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Veröffentlichungen

Bei Kampagnen (Wahlen und Abstimmungen) > 50 000 Franken:

  • Budgetierte Einnahmen und zu diesem Zeitpunkt gewährte oder versprochene Zuwendungen über 15 000 Franken (gilt nur für Nationalratswahlen und Abstimmungen, nicht für Ständeratswahlen)
  • Schlussabrechnung der Einnahmen (unterteilt nach monetären/nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie die monetären Eigenmittel)
  • Namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nichtmonetär).

Zusätzlich bei Kampagnen > 50 000 Franken für erfolgreiche Ständeratswahlen:

  • Anonyme Zuwendungen (betragsunabhängig)
  • Zuwendungen aus dem Ausland (betragsunabhängig).

Parteifinanzierung:

  • Schlussabrechnung der Einnahmen (unterteilt nach monetären/nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen) und insbesondere
    1. Einnahmen durch Mitgliederbeiträge
    2. Einnahmen durch Mandatsbeiträge auf Bundesebene (einzeln ausgewiesen)

Finanzierung von Parteilosen:

  • Namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nicht monetär).

Sämtliche offenlegungspflichtigen Daten aus dem elektronischen Melderegister sind unter politikfinanzierung.efk.admin.ch einsehbar.

Zusätzlich stellt die EFK die Daten dem Linked Data Service LINDAS des Bundesarchivs zur Verfügung.

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